Aufgabenstellung und Ziele eines
Gewässerentwicklungsplans
Zur Regulierung des Wasserhaushaltes sind naturnahe
Gewässerläufe, Ufer- und Auenbereiche von großer Bedeutung.
Zudem stellen sie Lebensraum für Pflanzen und Tiere dar und
gewährleisten Funktions- und Austauschbeziehungen
(Biotopverbundsystem).
Der Gewässerentwicklungsplan zeigt Defizite und Konflikte auf
und definiert Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher
Gewässer, Ufer- und Auenbereiche, zur Entwicklung des
Gewässers, zur Umgestaltung ausgebauter Gewässerabschnitte und
gibt Hinweise zu Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen.
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Inhalte eines Gewässerentwicklungsplans
(aus Slg LfW – Merkblatt Nr. 5.1/3, März 2001)
Ein Gewässerentwicklungsplan beinhaltet folgende
Teile:
Der Erläuterungsbericht setzt sich aus folgenden
vier Punkten zusammen:
- Im Rahmen der Bestandsaufnahme werden die
planungsrelevanten Grundlagen ermittelt. Mit Hilfe dieser Daten
erfolgt eine Beschreibung des Ist-Zustandes der Gewässer.
- Das Leitbild beschreibt das natürliche
Erscheinungsbild eines ökologisch funktionierenden
Fließgewässersystems. Dabei werden keine Nutzungseinflüsse oder
-anforderungen, sondern nur die natürlichen Randbedingungen
berücksichtigt.
- Bei der Bewertung werden Leitbild und
Ist-Zustand der Gewässer gegenübergestellt und die sich daraus
ergebenden, ökologischen Defizite ermittelt.
- Aus der Bestandsbewertung ergeben sich unter
Berücksichtigung einschränkender Randbedingungen (z.B.
Besiedelung des Talraums, rechtlich festgesetzte
Wassernutzungen, u.ä.) Entwicklungsziele. Diese beschreiben den
anzustrebenden und realisierbaren Zustand eines
Fließgewässerökosystems und geben den Rahmen für die
Maßnahmenplanung. Über Maßnahmenhinweise können im Zuge der
Umsetzung geeignete Maßnahmen ausgeplant werden, durch die die
Entwicklungsziele erreicht werden.
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